Wir sagen "Nein" gegen jede Art von (sexualisierter) Gewalt
Die evangelischen Landeskirchen nehmen die Verantwortung war und ergreifen vielseitige, wirksame Maßnahmen zur Prävention, Intervention, Aufarbeitung und Hilfe bei sexualisierter Gewalt durch kirchliche Mitarbeiter*innen. Entsprechende Leitlinien und Hinweise, verbindliche Verfahrensabläufe sowie Programme zur Sensibilisierung zu diesem Thema sind schon lange etabliert und werden stets überarbeitet und weiterentwickelt. Eine Maßnahme dazu ist z.B. das neue Gewaltpräventionsgesetz (GPrävG) vom 20.11.20. Darin sind alle Ziele und Überlegungen unserer EKHN zusammengefasst.
Wichtig:
Diese Seite benennt sexualisierte Gewalt und andere Gewaltformen als das, was sie sind – Unrecht. Dies kann belastend und retraumatisierend wirken.
Bitte achten Sie auf sich.
Hier auf den Seiten finden Sie Hinweise zu Hilfsangeboten und Unterstützungsmöglichkeiten.
Die Evangelische Kirche in Hessen und Nassau (EKHN) wendet sich gegen jede Form von physischer, psychischer und seelischer Gewalt. Das Kirchengesetz zur „Prävention, Intervention und Aufarbeitung in Fällen sexualisierter Gewalt“ stellt diese besonders perfide, Vertrauensverhältnisse und/oder Abhängigkeiten ausnutzende Gewalt – auch in Form von Manipulation des Gegenübers – in den Mittelpunkt. Es nimmt aber auch die anderen Gewaltformen in den Blick.
Leitbild des evangelischen Dekanats an der Dill
Das evangelische Dekanat und besonders die Evangelische Kinder- und Jugendarbeit lebt in der Verantwortung vor Gott durch die Beziehung der Menschen untereinander. In der Arbeit mit Kindern, Jugendlichen und erwachsenen Schutzbefohlenen entsteht persönliche Nähe und Gemeinschaft, die von Vertrauen geprägt ist und Heranwachsende Orientierung in Leben und Glauben bieten soll. Dieses Vertrauen und diese persönliche Nähe darf nicht zum Schaden von Kindern, Jugendlichen und erwachsenen Schutzbefohlenen ausgenutzt werden. Wir sehen es als unsere Aufgabe sie vor Gewalt jeglicher Art insbesondere sexualisierter Gewalt zu schützen. Unsere Räume und Angebote dürfen Täter*innen keine Möglichkeit bieten, Kinder, Jugendlichen und erwachsene Schutzbefohlene an Körper, Seele oder Geist zu gefährden, ihre individuelle und soziale Entwicklung zu behindern oder ihnen anderweitig Schaden zuzufügen. Es ist deshalb unverzichtbar, dass sich ehrenamtliche und hauptamtliche Mitarbeiter*innen mit Fragen der Verletzung dieses Vertrauens und insbesondere einer Gefährdung des Kindeswohles auseinandersetzen. Dabei legen wir großen Wert darauf, achtsam und respektvoll miteinander umzugehen.
Service
Diese Seite:Download PDFTeilenDrucken
Barbara Maage
Evangelisches Dekanat an der Dill
Am Hintersand
35745 Herborn
mob: 01520 63793439
Büro: 02772 5834 280
mail: barbara.maage@ekhn.de
Nationaler Rat gegen sexuellen Missbrauch
Bundesjugendministerin Christine Lambrecht betont, wie wichtig es ist, Kinder und Jugendliche vor sexueller Gewalt zu schützen.