Kirchengesetz zur Prävention, Intervention und Aufarbeitung in Fällen sexualisierter Gewalt
Das Gewaltpräventionsgesetz ist in der Kirchensynode der Evangelischen Kirche in Hessen und Nassau beschlossen worden und tritt am 27. November 2020 in Kraft.
Damit entfällt die Verwaltungsordnung zum Kinderschutz (KSchutzVo) vom 25. Juni 2013.
Wir legen Wert darauf!
- Verantwortung zu tragen im Umgang mit ALLEN Schutzbefohlenen, sie vor sexualisierter Gewalt zu schützen.
- Alle haupt- und ehrenamtlichen Mitarbeitenden und Leitungsverantwortlichen zu sensibilisieren und zu qualifizieren.
- Wir nehmen Verstöße gegen unsere Grundhaltung ernst.
- Bei aktuellen und Verdachtsfällen leiten wir entsprechende Interventionen und Maßnahmen ein.
- Wir tragen dazu bei, alte Fälle von Kindeswohlgefährdung aufzuarbeiten.
- Wir arbeiten ständig an der Qualität des Schutzes und fördern die Kultur eines achtsamen und respektvollen Miteinanders.
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